Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(German only)
für den Hotelaufnahme-, Bewirtungs- und Veranstaltungsvertrag
Fritz & Andreas Schön KG · Pächter des Hotel Amper, Germering
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotel Amper zur Beherbergung. Sie gelten für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die die Fritz & Andreas Schön KG (nachfolgend „Hotel“ genannt) als Pächterin für den Kunden in diesem Zusammenhang erbringt. Sie gelten ebenso für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Tagungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für die Bewirtung von Gästen im Hotelrestaurant.
2.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt die Begriffe Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag. Der Begriff „Veranstaltungsvertrag“ umfasst die Überlassung von Räumen für Tagungen, Seminare, Konferenzen und private Feierlichkeiten.
3.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Dies gilt auch für die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Beherbergungszwecken. Das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.
4.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sie gelten nur, wenn dies vorher ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Online-Zahlung, Haftung für Dritte und datumsgebundene Arrangements
1.
Vertragspartner sind die Fritz & Andreas Schön KG und der Kunde. Bei direkten Anfragen per E-Mail, Telefon oder vor Ort entsteht der Vertrag durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel. Dem Hotel steht es frei, diese Buchungen in Textform zu bestätigen.
2.
Haftung bei Buchung durch Dritte (Firmen- und Gruppenbuchungen):
Hat ein Dritter (insbesondere ein gewerblicher Vermittler, eine Firma, ein Arbeitgeber oder ein Reiseorganisator) für den eigentlichen Gast gebucht, haftet dieser Dritte der Fritz & Andreas Schön KG gegenüber als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen, Zimmerpreise, konsumierten Zusatzleistungen sowie für eventuelle Schäden, die durch den Gast im Hotel verursacht werden.
3.
Besondere Bedingung für Buchungen über die hoteleigene Homepage:
- Bei einer Buchung über die hoteleigene Homepage oder angeschlossene Online-Systeme des Hotels veranlasst der Kunde durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ zunächst nur einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages.
- Zahlungseingang als Vertragsbedingung (aufschiebende Bedingung): Der Vertrag kommt in diesen Fällen erst dann zustande, wenn die Zahlung über das gewählte Online-Zahlungssystem erfolgreich abgeschlossen wurde. Das bedeutet: Erst wenn die Kreditkarte des Kunden erfolgreich behandelt wurde oder der vollständige Geldbetrag bei der Fritz & Andreas Schön KG eingegangen ist, ist die Buchung für das Hotel verbindlich. Schlägt die Zahlung fehl oder erfolgt keine Deckung, kommt kein Vertrag zustande und es besteht kein Anspruch auf das Zimmer oder das Arrangement.
4.
Bestimmungen für datumsgebundene Arrangements (Zimmer, Frühstück, Halbpension mit 3-Gang-Abendessen):
- Der Kunde kann Arrangements (Übernachtung im Hotelzimmer, Frühstücksbuffet sowie Halbpension in Form eines 3-Gang-Abendessens im Hotelrestaurant) online oder vor Ort erwerben.
- Strikte Datumsbindung (Fixgeschäft): Diese Leistungen sind fest an das gebuchte Datum gebunden. Das 3-Gang-Abendessen und das Frühstück können ausschließlich am Tag der gebuchten Anreise beziehungsweise des Aufenthalts in Anspruch genommen werden.
- Leistungsverfall bei Nichtinanspruchnahme: Reist der Gast am gebuchten Tag nicht an (No-Show), nimmt er das Abendessen nicht ein oder erscheint er nicht zu den Servicezeiten des Restaurants, verfällt die Leistung ersatzlos.
- Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Barauszahlung, keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Geldes, keinen Anspruch auf Gutschriften für andere Tage und keinen Anspruch auf eine Verschiebung der Leistung auf einen anderen Zeitpunkt.
5.
Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, wenn die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels oder der Fritz & Andreas Schön KG in der Öffentlichkeit gefährden zu können.
6.
Buchungen über Drittplattformen (z.B. Booking.com, Expedia, HRS):
- Für Buchungen, die über externe Online-Vermittlungsportale getätigt werden, gelten vorrangig die dort vereinbarten Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Portals, sofern diese von diesen AGB abweichen. Ergänzend gelten diese AGB der Fritz & Andreas Schön KG.
- Bei sogenannten „Prepaid-Modellen“ oder Zahlungen, die direkt durch das Portal abgewickelt und eingezogen werden, ist das Portal der Empfänger der Zahlung des Gastes.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Rechnungsstellung
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung, die Raummiete, die Bewirtung (inklusive gebuchter Halbpension) und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen Dritter, die vom Hotel verauslagt werden.
3.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel eine Kurtaxe. Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.
Besonderheit bei Online-Buchungsportalen und abweichenden Buchungsbeträgen:
- Modell A (Zahlung an das Portal / Prepaid): Erfolgt die Zahlung des Zimmerpreises oder des Arrangements durch den Gast direkt an das Online-Buchungsportal (z.B. bei Merchant- oder Prepaid-Raten), stellt das jeweilige Portal die Rechnung über diese Leistungen an den Gast aus. Die Fritz & Andreas Schön KG darf dem Gast in diesen Fällen gesetzlich keine Hotelrechnung über die bereits an das Portal gezahlten Beträge oder die dort enthaltene Vermittlungsprovision ausstellen. Dies gilt insbesondere bei Preisabweichungen durch Rabattaktionen der Portale oder Paketbündelungen (Flug+Hotel). Jedes Recht des Gastes auf Ausstellung einer Hotelrechnung über diese Beträge wird ausgeschlossen.
- Modell B (Zahlung im Hotel / Hotel-Collect): Hat der Gast über das Portal eine Rate gewählt, die vertraglich erst vor Ort im Hotel zu zahlen ist (Kreditkarte dient dem Portal nur als Sicherheit), erfolgt die Rechnungsstellung über den gesamten Beherbergungsbetrag regulär durch das Hotel direkt an den Gast.
- Zusatzleistungen: Für alle Leistungen, die nicht im ursprünglichen Portal-Arrangement enthalten waren und vom Gast vor Ort extra konsumiert werden (z.B. Restaurantleistungen außerhalb der HP, Minibar, Verlängerungsstunden), stellt das Hotel immer eine separate Rechnung vor Ort aus.
5.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Tagungsräume, der Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen oder der Aufenthaltdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer, Räume und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
6.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel Mahnkosten in Höhe von 5,00 € erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
7.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
8.
In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts oder der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
9.
Sofern keine andere Vereinbarung in Textform getroffen wurde, ist der Gesamtpreis für direkt im Hotel gebuchte Übernachtungsleistungen spätestens am Anreisetag vor dem Bezug des Zimmers (Check-In) zu bezahlen.
10.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich in Textform zustimmt. Bei Portalbuchungen gelten die dort hinterlegten Stornierungsfristen.
2.
Wurde zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
3.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Werden die gebuchten Räumlichkeiten oder Leistungen nicht anderweitig genutzt, entfällt der Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels vollständig. In diesem Fall gelten folgende pauschalierte Stornosätze:
- Hotelzimmer & Arrangements (Beherbergung, Frühstück, Halbpension): Der Kunde ist verpflichtet, 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für die Übernachtung mit Frühstück sowie für das gebuchte 3-Gang-Abendessen zu zahlen. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn einzelne Teilleistungen (wie das Abendessen) am Anreisetag vom Gast nicht wahrgenommen werden (gemäß Punkt II Ziffer 4).
- Tagungen, Konferenzen und Veranstaltungen: Bei einem Rücktritt oder einer kurzfristigen Absage ab vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist das Hotel berechtigt, 100 % des entgangenen Raummieten- und Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen. Errechnet sich der Speisenumsatz nach einer Pauschale, gilt diese als Basis.
- Restaurantreservierungen (ab einer Gruppengröße von 6 Personen): Erscheint eine angemeldete Gruppe nicht oder wird eine Tischreservierung nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des zu erwartenden Umsatzes, mindestens jedoch eine pauschalierte No-Show-Gebühr in Höhe von 35,00 € pro angemeldetem Gast zu verlangen, es sei denn, die Plätze konnten kurzfristig anderweitig vergeben werden.
4.
Dem Kunden steht in allen oben genannten Fällen der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels und nicht genehmigte Veranstaltungen
1.
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
2.
Ausschluss politischer, extremistischer und religiöser Veranstaltungen:Die Fritz & Andreas Schön KG legt großen Wert auf ein neutrales, sicheres und weltoffenes Umfeld. Veranstaltungen in den Konferenz-, Bankett- und Tagungsräumen, die einen politischen, parteipolitischen, radikalen, extremistischen, verfassungsfeindlichen oder missionarisch-religiösen Charakter haben oder dafür genutzt werden, sind im Hotel Amper strikt untersagt.
3.
Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder unter Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthaltes sein;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- Der Zweck beziehungsweise der Anlass des Aufenthaltes oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- Eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
4.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs-, Werbe- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden beziehungsweise abbrechen.
5.
Der berechtigte Rücktritt des Hotels oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß den vorstehenden Regelungen begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe, Hausordnung und Sicherheitsbestimmungen
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt und im ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) berechnen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.
Striktes Rauchverbot und Schadensersatz: Sämtliche Hotelzimmer und alle öffentlichen Bereiche des Hotel Amper sind strikt verbotene Nichtraucherzonen. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot ist das Hotel berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 150,00 € für die gesondert anfallenden Reinigungskosten (Sonderreinigung von Textilien, Teppichen und Möbeln) sowie einen eventuellen Mietausfall durch die vorübergehende Unvermietbarkeit des Zimmers zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.
Mitbringen von Speisen und Getränken: Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken im Hotelrestaurant, im Frühstücksbereich sowie in den Tagungsräumen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (z.B. medizinische Gründe) bedürfen der vorherigen Absprache und Zustimmung des Hotels. Auf den Hotelzimmern ist der Verzehr in ortsüblichem Rahmen gestattet; die Zubereitung von warmen Speisen auf den Zimmern (z.B. mittels mitgebrachter Kochplatten oder Wasserkocher) ist aus Brandschutzgründen verboten.
6.
Haustier-Regelung: Das Mitbringen von Haustieren (insbesondere Hunden) ist vor der Anreise zwingend anzumelden und bedarf der Genehmigung des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine zusätzliche tägliche Reinigungsgebühr zu verlangen. Im Restaurant und im Frühstücksbereich dürfen Tiere an der Leine und ausschließlich in den dafür gesondert ausgewiesenen Bereichen mitgeführt werden. Der Halter haftet vollumfänglich für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch das Tier entstehen.
7.
Sicherheits- und Ladeverbot für Akkus (E-Bikes / E-Scooter): Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von akuter Brandgefahr durch defekte Lithium-Ionen-Akkus ist das Laden von Akkus für E-Bikes, E-Scooter und ähnliche Fortbewegungsmittel auf den Hotelzimmern strikt verboten. Das Hotel stellt nach Absprache gesonderte, sichere Lademöglichkeiten außerhalb der Wohnbereiche zur Verfügung.
8.
Abrechnung bei Beschädigung und Diebstahl (Kreditkartenbelastung): Das Hotel behält sich das Recht vor, festgestellte Beschädigungen am Hoteleigentum (Möbel, Wände, sanitäre Anlagen), extreme Verunreinigungen, die über den normalen Nutzungsrahmen hinausgehen, sowie den Diebstahl von Hotelinventar (z.B. Handtücher, Bademäntel, Dekoration) dem Kunden direkt in Rechnung zu stellen. Das Hotel ist berechtigt, diese Beträge direkt von der im Rahmen der Buchung als Sicherheit hinterlegten Kreditkarte des Gastes abzubuchen.
9.
Hausrecht und Hausverbot: Das Hotel übt auf dem gesamten Hotelgelände das uneingeschränkte Hausrecht aus. Bei groben Verstößen gegen die guten Sitten, Gefährdung anderer Gäste oder Mitarbeiter, mutwilliger Sachbeschädigung, nachhaltiger Ruhestörung trotz Abmahnung sowie bei stark alkoholisiertem oder aggressivem Verhalten ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungs- oder Veranstaltungsvertrag fristlos zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen besteht in diesem Fall nicht.
VII. Haftung des Hotels, eingebrachte Sachen und Parkplatznutzung
1.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht typischen Leistungsbereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Eine Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Die Haftung ist auf das Hundertfache des Zimmerpreises für einen Tag beschränkt, höchstens jedoch auf einen Betrag von 3.500,00 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt anstelle von 3.500,00 € der Betrag von 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3.
Besondere Bestimmung zu den Parkflächen (Fremdüberwachung):
Die Parkplätze am Hotelgebäude befinden sich nicht im Eigentum oder Verwaltungsbereich der Fritz & Andreas Schön KG. Die Parkflächen werden eigenständig durch die externe Betreibergesellschaft Park & Control bewirtschaftet und per Video-/Kennzeichenerfassung überwacht. Ein Verwahrungsvertrag mit dem Hotel kommt zu keinem Zeitpunkt zustande. Der Gast ist verpflichtet, die vor Ort deutlich ausgehängten Nutzungs- und Parkbedingungen von Park & Control einzuhalten (z.B. Registrierung des Kennzeichens, Höchstparkdauer). Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für Diebstähle, Beschädigungen oder für vertragswidriges Parken ausgestellte Zahlungsaufforderungen („Strafzettel“) durch den Parkplatzbetreiber.
VIII. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Onlinestreitbeilegung
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Germering.
3.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4.
Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
AGB für Veranstaltungen 2026
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten von Hotel Amper zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Hotel Amper.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Hotel Amper, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; -partner, Haftung, Verjährung
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Hotel Amper zustande.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, Hotel Amper unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Amper in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von Hotel Amper zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Hotel Amper veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung von Hotel Amper verauslagt wird, sowie für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
2.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
3.
Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann Hotel Amper 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder Hotel Amper einen höheren Schaden nachweist.
4.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an Hotel Amper zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann Hotel Amper stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
6.
Hotel Amper ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
7.
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Hotel Amper berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Hotel Amper aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Hotel Amper geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn Hotel Amper einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Hotel Amper auszulösen. Das Recht zum kostenfreien Rücktritt erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Hotel Amper in Textform ausübt.
2.
Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt Hotel Amper einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat Hotel Amper anzurechnen.
3.
Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Hotel Amper berechtigt, zusätzlich 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsatzes.
4.
Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
5.
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Hotel Amper berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6.
War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann Hotel Amper auch schon bei einem Rücktritt bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgeltes für den diesbezüglichen Anteil, abzüglich einer Pauschale von 10% für ersparte Aufwendungen. Vorstehende Nr. 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt jeweils entsprechend.
7.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hotel Amper steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
V. Rücktritt von Hotel Amper
Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Hotel Amper mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
1.
Ferner ist Hotel Amper berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von Hotel Amper nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein;
- Hotel Amper begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Amper in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hotel Amper zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
- ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt;
- eine vereinbarte oder gemäß obiger Ziffer III Nummern 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer von Hotel Amper gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
2.
Der berechtigte Rücktritt von Hotel Amper begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Hotel Amper gegen den Kunden bestehen, so kann Hotel Amper den Anspruch pauschalieren. Ziffer IV Nummern 2 bis 7 gelten in diesem Fall entsprechend.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss Hotel Amper spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von Hotel Amper, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
2.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll Hotel Amper frühzeitig, spätestens jedoch fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Vorstehende Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3.
Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Hotel Amper berechtigt, die bestätigten Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geringeren Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist
4.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Hotel Amper diesen Abweichungen zu, so kann Hotel Amper die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Hotel Amper trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
1.
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit Hotel Amper, die in Textform erfolgen soll. Hotel Amper kann die Zustimmung von der Berechnung eines Beitrags zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse
1.
Soweit Hotel Amper für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Hotel Amper im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Hotel Amper von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Hotel Amper bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Hotel Amper; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Hotel Amper gehen zu Lasten des Kunden, soweit Hotel Amper diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Hotel Amper pauschal erfassen und berechnen.
3.
Der Kunde ist mit Zustimmung von Hotel Amper berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann Hotel Amper eine Anschlussgebühr und/oder eine Ausfallvergütung für die Nichtnutzung seiner Anlagen verlangen.
4.
Störungen an von Hotel Amper zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen dürfen nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Hotel Amper diese Störungen nicht zu vertreten hat.
5.
Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Hotel. Hotel Amper übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hotel Amper. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend.
2.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Hotel Amper ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Hotel Amper berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Hotel Amper abzustimmen.
3.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf Hotel Amper die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Hotel Amper für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
X. Haftung des Kunden für Schäden
1.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
2.
Hotel Amper kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Hotel Amper Hotels.
3.
Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Germering.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Hotel Amper nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
6.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.