Frühstück & Barbetrieb auch unter freiem himmel

Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen unter der Vorgabe der bayerischen Staatsregierung zum Infektionsschutzgesetz erbracht werden müssen. Dies bedeutet, dass wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass ggf. z.B. das Frühstücksbuffet derzeit aus einem Frühstück To Go besteht und im Restaurant kein bzw. nur eingeschränkter Betrieb möglich ist. Personen müssen in allen Gemeinschaftsbereichen, einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Das gemeinsame Beziehen eines Hotelzimmers ist nur den Personen gestattet ist, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist.
Gruppenübernachtungen sind nicht möglich. Wir sind verpflichtet, gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, konsequent von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen. Folgende Gäste dürfen wir nicht bewirten bzw. beherbergen: Gäste mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere. Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Hotel zu verlassen. Mund-Nase-Bedeckung: Gäste tragen sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich eine Mund-Nase-Bedeckung. Diese darf am Tisch und im Hotelzimmer abgenommen werden. Die Anzahl der Maßnahmen und deren Einführung bzw. Aufhebung ist für uns derzeit noch nicht absehbar. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Buchung über die Aktuellen Bestimmungen.